Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Boulder Brothers GmbH
Schlossgasse 10-12
1050 Wien  


§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Benutzung der Anlagen der Boulder Brothers GmbH an ihrem Standort in 1050 Wien, Schlossgasse 10-12 (nachfolgend „Blockfabrik“) durch BenutzerInnen (nachfolgend „Benutzer“). Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil der AGB. Die aktuell gültigen AGB samt Hallenordnung sind auf der Homepage www.blockfabrik.at aufrufbar und sind im Eingangsbereich der Halle angeschlagen. Die Blockfabrik erbringt ihre Leistungen bzw. stellt ihre Anlage zur Nutzung ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB zur Verfügung.Durch die faktische Benutzung der Anlagen der Blockfabrik gelten diese AGB und die Hallenordnung als durch den Benutzer akzeptiert und wird deren Einhaltung verpflichtend, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung gemäß § 2 dieser AGB tatsächlich vorliegen. Als faktische Benutzung gilt jeglicher Aufenthalt in den Anlagen der Blockfabrik, insbesondere zu Zwecken der eigenen sportlichen Betätigung, der Begleitung Anderer und der Konsumation im Gastronomiebereich.


§ 2 Anlagen und deren Benutzung    

1. Anlagen
Zu den Anlagen der Blockfabrik (nachfolgend „Anlagen“) zählen folgende Einrichtungen:
-Eingangsbereich
-Boulderanlagen
-Trainingsbereich
-Garderoben und Nassbereiche
-Sanitäranlagen
-Gastronomiebereich    

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen
Die Benutzer der Anlagen sind verpflichtet,…vor der erstmaligen Benutzung der Anlagen ein Registrierungsformular wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und zu unterfertigen.…vor jeder Benutzung der Anlagen eine Eintrittskarte käuflich zu erwerben, sofern er nicht in Besitz einer gültigen, auf ihn laufenden Blockkarte, 3-Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte ist.…vor jeder Benutzung der Anlagen eine gültige Eintrittskarte an der Kassa vorzuweisen.    

3. Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen durch Minderjährige
Unmündige Minderjährige (Kinder bis 14 Jahren) dürfen die Anlagen der Blockfabrik nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (nachfolgend „Aufsichtsperson“), benutzen. Sowohl für den unmündigen Minderjährigen als auch für die Aufsichtsperson ist je ein Registrierungsformular und Begleitpersonenformular auszufüllen und beide haben eine gültige Eintrittskarte zu erwerben.

Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der unmündige Minderjährige weder sich selbst noch andere Benutzer der Anlagen gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht durch die Aufsichtsperson bouldern. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der unmündige Minderjährige verursacht.Mündige Minderjährige (Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren) dürfen die Anlagen selbständig benutzen, sofern eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung abgibt.
Kinder unter 3 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Einer Aufforderung zur Überprüfung der klettertechnischen Fertigkeiten des Minderjährigen durch einen Mitarbeiter der Blockfabrik ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern aufgrund ihrer Einschätzung frei, Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken, ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet.Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Insbesondere für Minderjährige bestehen beim Aufenthalt in den Anlagen und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Aufsichtspersonen eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Das Spielen in den Anlagen ist untersagt.

Minderjährige dürfen nur bis in folgende Höhen klettern:
-Kinder zwischen 3 und 5 Jahren dürfen nur bis in eine Höhe klettern, in welcher Eltern bzw. Aufsichtspersonen noch in der Lage sind, das Kind im Absturz zu bremsen (maximale Höhe 1,80 m)
-bis 9 Jahre: max. 2,80 m
-bis 11 Jahre: max. 3,00 m
-bis 13 Jahre: max. 3,30 m
-bis 15 Jahre: max. 3,75 m (weiblich) bzw. max. 4,00 m (männlich)
-bis 17 Jahre: max. 4,00 m (weiblich) bzw. max. 4,50 m (männlich)


§ 3 Eintritt    

1. Öffnungszeiten
Die Blockfabrik darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen. Die Blockfabrik behält sich das Recht auf jederzeitige Änderung der Öffnungszeiten vor. In der Blockfabrik kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder Sperre der gesamten Anlage durch erforderliche Revisions- bzw. Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen kommen. Die eingeschränkte Nutzung oder Sperre wird nach Möglichkeit rechtzeitig – auf der Homepage, auf Social-Media-Kanälen bzw. durch Aushang im Eingangsbereich – im Vorhinein angekündigt. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises ist nicht möglich.    

2. Eintrittskarten
Vor Benutzung der Blockfabrik ist der Eintritt zu entrichten. Der Benutzer erhält beim erstmaligen Besuch einen Chip (=Eintrittskarte), auf dem der Eintritt/die Eintritte aufgebucht wird/werden (Einzeleintritt, 10er-Blockkarte, 3-Monats-Karte, Halbjahreskarte, Jahreskarte). Die Eintrittskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch kann zu einem ersatzlosen Verfall der Eintrittskarte sowie zu einem Aufenthaltsverbot in der Blockfabrik führen. Die Eintrittskarte ist bei jedem Besuch in der Blockfabrik mitzunehmen. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.    

3. Eintrittspreise
Die Eintrittspreise verstehen sich jeweils pro Person inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben. Die aktuell gültigen Tarife sind der Homepage und dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.    

4. Anweisungen der Mitarbeiter
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Blockfabrik ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandeln sind die Mitarbeiter der Blockfabrik berechtigt, den Benutzer der Anlage zu verweisen, ohne dass dies einen Anspruch des Benutzers auf Ersatz für die erworbene Eintrittskarte begründet.    

5. Haftung
Die Blockfabrik hält ihre Anlagen für die befugten Benutzer in einem verkehrssicheren und gefahrlosen Zustand und schützt vor erkennbaren Gefahren. Die Benutzung der Anlagen und der Aufenthalt in den Anlagen erfolgt jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Blockfabrik haftet gegenüber Benutzern nicht für Schäden (ausgenommen Personenschäden), welche von der Blockfabrik selbst oder von einer Person, für die die Blockfabrik einzustehen hat (§ 1313a ABGB), verursacht worden sind, es sei denn, die Schäden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Der Benutzer bestätigt hiermit, Kenntnis darüber zu haben, dass :1. Bouldern eine Risikosportart ist, deren Ausübung mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden ist und trotz Weichboden das Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen kann.2. Bouldern ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können erfordert.3. Bei stark besuchter Anlage oder beim Bouldern in der Gruppe noch zusätzliche Risiken und Gefahren entstehen und insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung der angebotenen Vorrichtungen und Sicherungseinrichtungen erhöhte Gefahren entstehen.
Der Benutzer erklärt hiermit, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein und all die mit der Benutzung der Anlagen der Blockfabrik verbunden Risiken und Gefahren zu kennen.    

6. Benutzung          

6.1. Technische Fertigkeiten
Die Mitarbeiter der Blockfabrik sind bei begründetem Anlass berechtigt, mit jedem Benutzer eine Überprüfung seiner technischen Fertigkeiten durchzuführen und den Benutzer, wenn erforderlich auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (beispielsweise Anfängerbereich), ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt unter anderem die Einschätzung eines Mitarbeiters der Blockfabrik aufgrund seiner Wahrnehmung dar, dass durch den Benutzer Gefahren für ihn selbst oder andere Benutzer ausgehen.          

6.2. Aufwärmen
Zum Zwecke der Vermeidung von Verletzungen sollte sich jeder Benutzer vor dem Bouldern stets umfassend aufwärmen.          

6.3. Schuhe/Kleidung
Barfüßiges Bouldern und die Verwendung von Straßenschuhen beim Bouldern ist untersagt. Das Bouldern ist nur in sauberer Trainingskleidung erlaubt.          

6.4. Schmuck/Accessoires
Zur Vermeidung von Verletzungen darf beim Bouldern kein Schmuck (Ringe, Uhren, Halsketten etc.) getragen werden. Das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, ist beim Bouldern untersagt.          

6.5. Alkohol / Suchtmittel
Bouldern unter Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln, sonstigen bewusstseinsverändernden Substanzen sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist grundsätzlich verboten.
         
6.6. Gefahrenvermeidung
Beim Aufenthalt in den Anlagen ist stets darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich eines anderen Benutzers zu befinden. Übereinanderklettern ist ausnahmslos verboten. Zur Vorbeugung von Unfällen ist sowohl beim Bouldern als auch bei jedem sonstigen Aufenthalt in der Anlage auf ausreichenden Seitenabstand zu anderen Benutzern zu achten.Der gesamte Weichbodenbereich der Anlage gilt als Sturzbereich, in welchem jeder Benutzer besondere Vorsicht auf andere Benutzer zu leisten hat. Der Weichbodenbereich darf nicht als Liegefläche verwendet werden und ist von sämtlichen Gegenständen (u.A. auch Trinkflaschen), ausgenommen Kleidungsstücke und Chalckbags, freizuhalten. Zum Ausruhen dienen die dafür vorgesehenen Zonen. Die Verwendung von Glasflaschen ist in der gesamten Anlage ausnahmslos verboten.Die Licht-, Heizungs-, Lüftungs- und Soundanlagen sowie die dazugehörigen Leitungen im Decken- und Wandbereich der Anlage dürfen nicht berührt und keinesfalls mit Gewicht belastet werden.          

6.7. Verhalten im Nassbereich/in den Umkleideräumen
Zum Umkleiden sind die vorgesehenen Garderobeneinrichtungen zu benutzen. Im gesamten Nassbereich sind Badeschuhe zu tragen; die Umkleideräume sind nach dem Duschen nur abgetrocknet zu betreten. Die Spinde in den Umkleideräumen sind ordnungsgemäß zu versperren.          

6.8. Sauberkeit
Das Gelände um die Anlage und die Anlage, insbesondere auch die Umkleideräume, Nassbereiche und Spinde, sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Jegliche Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.          

6.9. Klettergriffe
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist strikt untersagt. Sollte ein Tritt oder Griff locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem Mitarbeiter zu melden.Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Benutzer gefährden oder verletzen. Jegliche Haftung für hierdurch eingetretene Schäden wird ausgeschlossen, sofern die Blockfabrik und jene Personen, für die die Blockfabrik einzustehen hat, nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde (ausgenommen davon sind Personenschäden).    

7. Konsumverbote/verbotene Gegenstände
Es ist dem Benutzer untersagt, in der Anlage zu rauchen oder hochprozentige alkoholische Getränke zu konsumieren. Ferner ist es dem Benutzer strengstens untersagt Suchtgifte nach dem Suchtmittelgesetz, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Benutzers erhöhen sollen (Anabolika), in die Anlage mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Benutzer untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Anlage anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.    

8. Tiere
Mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen ist die Mitnahme von Tieren untersagt.    

9. Unbenutzbarkeit einzelner Bereiche
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Anlage zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden soweit möglich rechtzeitig angekündigt (Homepage/Aushang) und führen nicht zu Preisminderungsansprüchen der Benutzer.
   
10. Kurse
1. Die Blockfabrik bietet Kurse für das Erlernen und Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports an. Informationen zu den konkreten Kursen, den Terminen, der Mindest- und Maximalteilnehmerzahl und Kosten, werden auf der Homepage der Blockfabrik veröffentlicht. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt online über den Menüpunkt "Kurse".

2. Mit der Anmeldung wird die Pflicht zur Zahlung der gesamten Kurskosten begründet. Falls ein Kurs von der Blockfabrik abgesagt wird (zu geringe Teilnehmerzahl, krankheitsbedingt), besteht die Möglichkeit der Umbuchung auf einen anderen Kurs oder der Rückerstattung des Kursbeitrages.

3. Der Kursbeitrag muss direkt bei der Buchung online bezahlt werden. Ein Wechsel des/r KursleiterIn begründet keinen Anspruch auf Abmeldung bzw. Rückzahlung der Kursgebühr. Sollten einzelne Übungseinheiten versäumt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

4. Bei einer Stornierung der Kursanmeldung bis 7 Tage vor Kursbeginn wird der gesamte Kursbeitrag erstattet. Bei einer Stornierung bis 48 Stunden vor Kursbeginn berechnen wir eine Stornogebühr von 50% des Kursbeitrages. Bei einer Stornierung, die später als 48 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, wird die gesamte Kursgebühr einbehalten.
   
11. Ausschluss eines Benutzers
Wer gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter der Blockfabrik verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter der Blockfabrik kann gegen den Benutzer ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die jeweilige Eintrittskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.    

12. Keine Haftung für persönliche Gegenstände
Die Blockfabrik haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände des Benutzers.Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen werden den Benutzern von der Blockfabrik kostenfrei versperrbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch Benutzer kommt kein Verwahrungsvertrag mit der Blockfabrik zustande. Die Blockfabrik haftet daher nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, sowie auch nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen. Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen haben Benutzer unverzüglich Mitarbeitern der Blockfabrik mitzuteilen.Weiters übernimmt die Blockfabrik keine Haftung für Fahrräder, die im Hof abgestellt werden. Darüber hinaus dürfen Fahrräder nicht über Nacht im Hof der Blockfabrik stehen gelassen werden.    

13. Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung ist unter https://blockfabrik.at/datenschutzerklaerung/ abrufbar und liegt in der Blockfabrik beim Empfang  öffentlich auf.    

14. Foto und Video Disclaimer
Der Benutzer gibt mit der Anmeldung sein Einverständnis dafür, dass in der Blockfabrik durch Mitarbeiter oder Dritte – auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Bild- und Videomaterial angefertigt werden kann, auf dem der Benutzer erkennbar sein kann. Das Bild- und Videomaterial dient der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte der Blockfabrik. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft persönlich beim Empfang oder durch E-Mail an office@blockfabrik.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen.    

15. Änderungen der AGB
Die Boulder Brothers GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Jede Änderung sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser werden jedem Benutzer in geeigneter Weise (durch Aushang in der Blockfabrik) mindestens ein Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben.    

16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Blockfabrik örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.